Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

1. Notieren Sie

  • das amtliche Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des Polizeibeamten, der den Unfall aufnimmt

Hinweis: Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuziehen; bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

2. Fotografieren Sie, wenn möglich den Unfallort und die Fahrzeuge in unveränderter Stellung nach dem Zusammenstoß.

Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.; fertigen Sie eine Skizze an, die den Unfallhergang beschreibt.

3. Bestehen Sie auf Beauftragung eines qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen, zur Begutachtung und Beweissicherung des Schadens.

Nach herrschender Rechtsprechung zählen die Kosten für den Kfz-Sachverständigen zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Dies schließt einen ersichtlichen Bagatellschaden aus. Eine volle Erstattung Ihrer Schadenersatzansprüche kann nur durch die vollständige Beweissicherung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gewährleistet werden. Lassen Sie sich aus diesem Grund nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

4. Beauftragen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallverursacher und seinem Versicherer.

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